Annahme von DM-Zahlungen AGB - IB2S

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftsverkehr mit den Unternehmen der IB2S-Group in der Währung Deutsche Mark, Währungskürzel im internationalen Bankverkehr DEM, 1948 bis 2001 offizielle Währung und gesetzliches Zahlungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland, im Folgenden DM genannt.

§1 Hauswährung, Gültigkeitsbereich

01.)       Die DM ist neben dem Euro Hauswährung der IB2S-Group.
01.01.)   Die DM ist innerhalb ihres Gültigkeitsbereiches voll verkehrsfähig in Rahmen dieser Bedingungen und hat einen festen Wechselkurs von 1,95583 DM für 1,00 €.
01.02.)   Die DM existiert als Bargeld nach näherer Bestimmung.
01.02.01.)     Offizielle Banknoten der DM sind die auf dieser Seite veröffentlichten Originalbanknoten des vormaligen gesetzlichen Zahlungsmittels.
01.02.02.)     Offizielle Münzen der DM sind die auf dieser Seite veröffentlichten Originalmünzen des vormaligen gesetzlichen Zahlungsmittels.
01.03.)   Die IB2S-Group gewährt bei Überzahlungen in DM für den Berechtigten die nachfolgenden Wahlmöglichkeiten:
01.03.01.)     Übersendung des Rückgeldes in DM gegen Portoersatz, sobald und soweit entsprechendes Rückgeld bei der IB2S-Group in DM verfügbar ist.
01.03.02.)     Ist entsprechendes Rückgeld gerade nicht verfügbar, verwahrt die IB2S-Group den Betrag auf einem Fremdwährungskonto auf DM, bis der fällige Überschuss ausgezahlt werden kann.
01.03.03.)     Der Kunde kann Verwahrung für künftige Käufe auf einem Fremdwährungskonto auf DM verlangen. Der Kunde kann auch DM auf ein DM-Konto einzahlen, wenn er jetzt noch keinen Auftrag erteilt. In diesem Fall erklärt er konkludent, künftig Aufträge erteilen zu wollen und hierfür schon heute einzuzahlen.
01.03.04.)     Das Guthaben ist täglich kündbar und wird nicht verzinst.
01.03.05.)     Übertrag auf einen anderen Inhaber eines Fremdwährungskontos auf DM durch vom Empfänger angenommene Abtretung durch den Berechtigten.
01.03.06.)     Konvertierung und Auskehrung in € per Überweisung. Die Konvertierung erfolgt gegen eine Gebühr von 5%, mindestens 5,00 €.

02.)       Dieser Service ist wie folgt gültig:
02.01.)   Zeitlich bleibt die Hauswährung, die Fremdwährungskontoführung und der Einkauf in DM gültig, solange die DM in € konvertiert werden kann.
02.02.)   Die räumliche Geltung der Hauswährung bestimmt sich wie folgt:
02.02.01.)     Die Hauswährung ist in allen Räumen der IB2S-Group gültig.
02.02.02.)     Die Hauswährung ist darüber hinaus in einem virtuellen Raum gültig, der durch die Vertragsbeziehungen der IB2S-Group mit ihren Kunden aufgespannt wird.
02.02.03.)     Wird durch Sanktionen oder Außenhandelsbeschränkungen ein Vertragsverhältnis unmöglich oder obsolet, entfällt der Teil des virtuellen Raumes, zu dem keine Vertragsbeziehung mehr möglich ist. Die IB2S-Group darf und wird in diesem Fall die tunlichste zulässige Lösung durchführen.

03.)       Die IB2S-Group hält zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit in DM eine Mindestreserve von
03.01.)   100% der DM-Konten, die zur Rückzahlung in DM bestimmt sind und nur mangels passender Stückelung nicht ausgekehrt werden können.
03.02.)   50% der DM-Konten, die auf Kundenwunsch für künftige Käufe als Vorauszahlung bestimmt sind und dafür auf Fremdwährungskonto auf DM vorgehalten werden.

04.)       Die IB2S-Group ist berechtigt, Rückzahlungsforderungen in € zu konvertieren, wenn absehbar der Betrag nicht in angemessener Zeit in DM zur Verfügung stehen wird. In diesem Fall erfolgt die Konvertierung kostenfrei. Die IB2S-Group wird in DM zurückzahlen, wenn immer dies möglich ist, ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
  
§2 Rechtsnatur der Fremdwährungskonten
  
01.)       Die IB2S-Group bietet keine Bankgeschäfte an, leiht nicht aus und zahlt oder verlangt keine Zinsen.

02.)       Zahlungen in DM an die IB2S-Group sind Vorauszahlungen auf künftige Käufe bei der IB2S-Group. Sie sind wie alle Vorauszahlungen nach Bestellung abzuleisten und abzurechnen oder zurückzuzahlen. Mit der Zahlung erklärt der Kunde, künftig bei der IB2S-Group bestellen zu wollen und hierfür zu leisten. Wann er dies tut, ist ihm überlassen.

03.)       Zahlungen in DM zwischen der IB2S-Group und dem Kunden werden durch Übersendung oder Übergabe von Bargeld durchgeführt, wobei der Kunde die Form des Transportes bestimmt und deren Kosten und das Verlustrisiko des von ihm gewählten Transportweges trägt.

04.)       Die Abtretung der Rückzahlungsforderung ist nach den folgenden Bestimmungen zulässig.
04.01.)   Eine Sicherungsabtretung oder Verpfändung ist unzulässig.
04.02.)   Abtretungen müssen in Schriftform auf dem von der IB2S-Group zur Verfügung gestellten Formular erfolgen und vom Empfänger schriftlich angenommen werden.
04.03.)   Die Echtheit der Unterschriften muss für die IB2S-Group prüfbar sein.
04.04.)   Der Zessionar (Begünstigte) erklärt ausdrücklich, dass er eine Vorauszahlung auf künftige Leistungen der IB2S-Group erwirbt, die auf DM lautet.
04.05.)   Mit Eingang der Abtretung bucht die IB2S-Group den abgetretenen Betrag unverzüglich auf den Zessionar um. Der Gegenwert oder die Gegenleistung für diese Abtretung ist Sache der Vertragspartner und tangiert die IB2S-Group nicht und ist ihr auch nicht mitzuteilen.
 
05.)       Die Höhe der Guthaben ist grundsätzlich nicht beschränkt. Die einzelne Zahlung unterliegt den Bestimmungen gegen Geldwäsche.

§3 Sicherung des Bargeldes in DM
  
01.)       Die Einlieferer haften unbeschränkt für die Echtheit der von ihnen vorgelegten Scheine und Münzen, solange diese zirkulieren.

02.)       Zur Sicherung dieser Haftung erfasst die IB2S-Group die Einreicher und die von ihnen eingereichten Nummern und Werte der DM-Scheine. Die Vormerkung wird gelöscht, sobald der eingereichte Schein durch Prüfung und Umtausch durch die Deutsche Bundesbank als echt anerkannt wird.
 
03.)       Die IB2S-Group ist keine Bank und daher nicht verpflichtet, zweifelhafte Scheine und Münzen anzuhalten. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Scheine oder Münzen, die ihr zweifelhaft erscheinen zurückzuweisen oder zur Prüfung der Deutschen Bundesbank vorzulegen. Bei Vorlage werden diese in Euro konvertiert oder, falls sie Falsifikate sind, ersatzlos eingezogen. Der Einreicher ist dann verpflichtet, den Gegenwert eingezogener Falsifikate, soweit er der die IB2S-Group zusteht, in Euro zu ersetzen. Auf Falsifikaten beruhende Guthaben auf DM-Konten werden storniert, sobald der Schein eingezogen wird.
 
04.)       Stellt sich eine Münze oder ein Schein als gefälscht heraus, wird die IB2S-Group die Kontaktdaten des Einlieferers auf Anfrage der Behörden, jedoch nicht aus eigenem Antrieb, an die für die Verfolgung zuständigen Behörden mitteilen.
 
05.)       Die veröffentlichten Abbilder der akzeptierten Scheine und Münzen dienen lediglich der Identifikation, nicht Download- oder Reproduktionszwecken. Die IB2S-Group wird unverzüglich Strafanzeige gegen jeden erstatten, der diese Abbilder zur Reproduktion nutzt und das Druckerzeugnis als echten DM-Schein in Verkehr bringt. Ausdrucke der Abbilder müssen mit einem farblich abgesetzten Vermerk „Specimen“ oder „Muster“ überdruckt werden, der mindestens 2/3 der Reproduktion benutzt.
  
§4 Kontoeröffnung, Kontoführung
  
01.)       Für die Eröffnung eines DM-Fremdwährungskontos bei der IB2S-Group muss der Berechtigte mindestens folgende Unterlagen vorlegen:
01.01.)   Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
01.02.)   Unterschriftsprobe
01.03.)   Eine Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten.
 
02.)       Die IB2S-Group ist berechtigt, die Eröffnung eines DM-Fremdwährungskontos abzulehnen oder das Konto zu kündigen. Es besteht kein Anspruch auf eine Begründung. Soweit möglich wird das Guthaben in DM zurückerstattet.
 
03.)       Soweit kein entsprechendes Wechselgeld in DM zur Verfügung steht, ist die IB2S-Group berechtigt, den Spitzenausgleich in Euro vorzunehmen.
 
04.)       Werden Zahlungen durch Abtretung bewirkt, besteht ein Anspruch auf Ausführung in DM.
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